Neue Trinkwasserverordnung
Neue Fassung der deutschen Trinkwasserverordnung verschärft Grenzwerte für Arsen und Blei
Seit dem Sommer gilt die neue Fassung der deutschen Trinkwasserverordnung. Diese schreibt neue, niedrigere Grenzwerte für verschiedene Stoffe wie Arsen und Blei vor. Unser Produkt GEH® hilft betroffenen Wasserversorgern, die strengeren Werte einzuhalten.
Am 24. Juni dieses Jahres ist die neue Fassung der deutschen Trinkwasserverordnung (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/159/VO.html) in Kraft getreten. Neben neuen Themen wie Grenzwerten für die Ewigkeitschemikalien PFAS und einem verpflichtenden Risikomanagement, wurden mehrere bestehende Grenzwerte angepasst. So gilt nun ein neuer Grenzwert im Trinkwasser für Arsen von 4 μg/l und für Blei von 5 μg/l. Bestehende Wasserversorgungsanlagen müssen den Arsenwert spätestens im Januar 2036 einhalten. Ab dem Januar 2028 müssen neu in Betrieb genommene Wasserversorgungsanlagen dem strengeren Wert sofort entsprechen. Für die betroffenen Wasserversorger stellt dies eine große Herausforderung dar.
Die gute Nachricht ist:
Unser Produkt GEH® kann Arsen problemlos bis unter den neuen Grenzwert entfernen. In der Regel können bestehende Anlagen zur Arsenentfernung weiterbetrieben werden. Hierbei kann in manchen Fällen eine Änderung der Anlagenkonfiguration sinnvoll sein, um den Grenzwert effektiv einzuhalten und die Laufzeit zu optimieren. Ohne Änderung werden die Wechselintervalle des GEH®-Bettes kürzer, da der niedrigere Grenzwert früher erreicht wird.
Wasserversorger, deren Rohwasser eine Arsenkonzentration zwischen 4 – 10 μg/l aufweist, müssen nun tätig werden. Falls sich der Grenzwert nicht durch anderweitige Maßnahmen einhalten lässt, sollte eine spezifische Arsenentfernung geplant werden. Sie können Ihre Wasseraufbereitung durch eine Nachrüstung mit einem GEH-Adsorptionsfilter für den neuen Grenzwert fit machen.
Wer bei der Arsenentfernung bisher auf eine Flockung/Fällung mit Eisensalzen gesetzt hat, ist gezwungen die Dosierungen zu erhöhen, um die niedrigeren Arsenwerte zu erreichen. Dies geht mit höheren Mengen an Rückspülschlämmen und höherem Verbrauch von Flockungsmitteln einher. In diesen Fällen kann die Ergänzung eines nachgeschalteten GEH®-Polizeifilters oder der komplette Umstieg auf ein GEH®-System die vorteilhaftere Lösung sein.
Der neue Bleigrenzwert gilt ab 2028. Insgesamt sind Blei-kontaminierte Rohwässer ein seltenes Problem in Deutschland. Der neue, niedrige Grenzwert von 5 μg/l führt allerdings dazu, dass es einen wachsenden Bedarf an Aufbereitungsanlagen für die Entfernung von Blei aus Trinkwasser geben dürfte.
Falls Sie Fragen rund um die neuen Grenzwerte haben, zur Planung einer neuen oder dem Weiterbetrieb einer bestehenden Adsorptionsanlage, sprechen Sie uns gerne an.